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RG, 17.01.1880 - Rep. I. 31/80 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Offenkundigkeit der Benutzung einer Erfindung.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Offenkundigkeit der Benutzung einer Erfindung
- opinioiuris.de
Offenkundigkeit der Benutzung einer Erfindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 1, 42
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 117/64
Patent für einen hohen Absatz für Damenschuhe - Patent für einen Pfennigabsatz - …
Die "Offenkundigkeit" einer Benutzungshandlung entspricht insoweit der "Öffentlichkeit" einer Druckschrift, als die Feststellung der Neuheitsschädlichkeit in beiden Fällen nicht den Nachweis voraussetzt, daß andere Sachverständige wirklich Kenntnis von der "öffentlich" vorbeschriebenen oder der "offenkundig" vorbenutzten technischen Lehre erlangt haben (so bereits RGZ 1, 42, 44).Wenn das Wesen der Erfindung - wie im vorliegenden Fall - erst durch eine Untersuchung (hier z.B. gelegentlich einer Reparatur der Schuhabsätze) erkannt werden kann, setzt die Feststellung der Offenkundigkeit zunächst voraus, daß ein anderer Sachverständiger überhaupt Gelegenheit zur eigenen Nachprüfung gehabt hat (Lindenmaier, PatG, 4. Aufl., § 2 Anm. 17 S. 96 unten unter Hinweis auf RGZ 1, 42; RG BlPMZ 1905, 122; 1914, 276; 1927, 109).
- BGH, 18.10.1955 - I ZR 197/53
Rechtsmittel
Die Benutzung braucht auch nicht ohne weiteres durch den bloßen Augenschein erkennbar zu sein; es genügt vielmehr, wenn sie durch eine Untersuchung entdeckt werden kann (RGZ 1, 42-44; RG in BlPMZ 1905, 122).